Bestimmungen zur Presse-Akkreditierung Eine Akkreditierung wird erteilt wenn:
– ein Presseausweis einer offiziellen Presseagentur oder –verbandes vorgelegt wird – ein auf die Veranstaltung bezogener Redaktionsauftrag eines Pressemediums vorgelegt wird – aktuelle Belege von Sport-Berichterstattungen mit eindeutiger Identifikation vorgelegt werden – Vertreter der Hauptpresseagenturen (AP, AFP, Reuters, DPA, etc.) und Journalisten-Verbände (DJV, DFJ, etc.) werden grundsätzlich akkreditiert.
Anmeldeschluss für Medienvertreter Mittwoch, 03.07. 2024 Eine Akkreditierung vor Ort ist nicht möglich!