Presse Bestimmungen 2025

Bestimmungen zur Presse-Akkreditierung
Eine Akkreditierung wird erteilt wenn:

  • ein Presseausweis einer offiziellen Presseagentur oder –verbandes vorgelegt wird
  • ein auf die Veranstaltung bezogener Redaktionsauftrag eines Pressemediums vorgelegt wird 
  • aktuelle Belege von Sport-Berichterstattungen mit eindeutiger Identifikation vorgelegt werden
  • Vertreter der Hauptpresseagenturen (AP, AFP, Reuters, DPA, etc.) und Journalisten-Verbände (DJV, DFJ, etc.) werden grundsätzlich akkreditiert.

Anmeldeschluss für Medienvertreter Freitag, 04.07. 2025
Eine Akkreditierung vor Ort kann nicht garantiert werden!