Presse Bestimmungen 2023

Bestimmungen zur Presse-Akkreditierung
Eine Akkreditierung wird erteilt wenn:
– ein Presseausweis einer offiziellen Presseagentur oder –verbandes vorgelegt wird
– ein auf die Veranstaltung bezogener Redaktionsauftrag eines Pressemediums vorgelegt wird
– aktuelle Belege von Sport-Berichterstattungen mit eindeutiger Identifikation vorgelegt werden Vertreter der Hauptpresseagenturen (AP, AFP, Reuters, DPA, etc.) und Journalisten-Verbände (DJV,
DFJ, etc.) werden grundsätzlich akkreditiert.
Arbeitsnachweis: Akkreditierte Journalisten verpflichten sich, dem Veranstalter einen Nachweis der
Veröffentlichung zu der betreffenden Veranstaltung in Form eines Originalausschnittes, PDF mit Angabe des Mediums und des Datums der Veröffentlichung zukommen zu lassen.